No-Go in der FMEA
No-go in der FMEA
Der Ausdruck No-Go (englische Aussprache ˈnəʊ ˈgəʊ/ˈnoʊ ˈgoʊ) bezeichnet als Scheinanglizismus im Deutschen ein Verbot oder Tabu bzw. drückt eine Stopp-Entscheidung aus. Es bedeutet: etwas ist verboten, unangemessen (Fettnäpfchen, Fauxpas), schädlich, kontraproduktiv bzw. wird gestoppt, nicht weitergeführt. Ein anderer umgangssprachlicher Ausdruck für das Tabu ist „Das geht gar nicht!“.
No-Gos sind:
- Schuldzuweisungen! => Offene Fehlerkultur
- Killerphrase / Totschlagargument (Haben wir schon immer so gemacht)!
- FMEA nicht vorbereitet!
- FMEA ist keine One-Man-Show (FMEA ohne Team erstellen)
- Abkürzungen die nicht jeder versteht
- zu kompliziert erklärt / zu viele Fachausdrücke
- Kein Ziel / Tagesziel / Sitzungsziel = Lösungsorientiert