No-Go in der FMEA


No-go in der FMEA

Der Ausdruck No-Go (englische Aussprache ˈnəʊ ˈgəʊ/ˈnoʊ ˈgoʊ) bezeichnet als Scheinanglizismus im Deutschen ein Verbot oder Tabu bzw. drückt eine Stopp-Entscheidung aus. Es bedeutet: etwas ist verboten, unangemessen (Fettnäpfchen, Fauxpas), schädlich, kontraproduktiv bzw. wird gestoppt, nicht weitergeführt. Ein anderer umgangssprachlicher Ausdruck für das Tabu ist „Das geht gar nicht!“.

No-Gos sind:

  • Schuldzuweisungen! => Offene Fehlerkultur
  • Killerphrase / Totschlagargument (Haben wir schon immer so gemacht)!
  • FMEA nicht vorbereitet!
  • FMEA ist keine One-Man-Show (FMEA ohne Team erstellen)
  • Abkürzungen die nicht jeder versteht
  • zu kompliziert erklärt / zu viele Fachausdrücke
  • Kein Ziel / Tagesziel / Sitzungsziel = Lösungsorientiert